Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer beim manuellen Heben von Lasten
- Michael Knaus
- 18. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Eine neue Regelung über die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer beim manuellen Heben von Lasten tritt in Kraft (Amtsblatt der Republik Slowenien Nr. 84/23). Das Hauptziel dieser Regelung ist es, Risiken, die zu Muskel-Skelett-Erkrankungen führen, einzudämmen.
Arten von körperlichen Belastungen, die Indikatoren für das Risiko von Muskel-Skelett-Erkrankungen sind, umfassen beispielsweise:
· Manuelles Heben, Halten, Tragen von Lasten (3 kg oder mehr): Sortieren von Paketen, Nutzung von Maschinen ohne Hebehilfen, Verladen von palettierten Waren usw.
· Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten unter Einsatz von Muskelkraft: Zustellung von Paketen mit einem Wagen, Bewegen von Kisten auf Rädern, Müllentsorgung usw.
· Manuelle Arbeitsprozesse – wiederholtes manuelles Heben: Montagearbeiten, Löten, Nähen, Sortieren, Schneiden, Geldannahme, manuelle Prüfung, Schneiden, Schlagen oder Klopfen mit den Händen, Kassierarbeit usw.
Der Arbeitgeber muss, wenn das manuelle Heben von Lasten nicht vermieden werden kann, die Arbeit so organisieren, dass die Tätigkeit möglichst sicher und gesund ist. Zu diesem Zweck muss er im Voraus gemäß der Regelung die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen bewerten, Risikofaktoren untersuchen und geeignete Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen ergreifen, um Risiken für Muskel-Skelett-Erkrankungen zu reduzieren und zu vermeiden (zB Verwendung von Hebe- und anderen Hilfsmitteln).
All dies führt der Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung nach dem Gesetz über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz durch. Wir empfehlen Ihnen, sich mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in Verbindung zu setzen, die für Sie bei Bedarf eine Risikobewertung für das manuelle Heben von Lasten erstellen wird.
Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Kommentare